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Einschreibung

Wenn Sie Ihr Studium bis zur Ersten juristischen Prüfung fortsetzen möchten, können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Studienganges

- parallel zum Bachelor-Studiengang an der Universität zu Köln um Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaft bewerben und sich für die ersten vier Semester in Köln beurlauben lassen oder

- sich nach den vier Semestern am UCL um einen Studienplatz für Rechtswissenschaft bewerben.

Nähere Informationen dazu hier.

Studiengebühren

Für die ersten beiden Studienjahre sind die am University College London fälligen Studiengebühren zu entrichten. Sie betragen zur Zeit etwa £ 23.300 pro Studienjahr.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten Laws website and the UCL Admissions website/UCL website.
Informationen des University College London zur Studienfinanzierung finden Sie hier.

Die Universität zu Köln erhebt keine Studiengebühren. Hier fällt im dritten und vierten Jahr des Studiengangs nur der Semesterbeitrag an (ca. 250 € pro Semester).

 

BAföG

Diejenigen Studierenden, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, müssen davon ausgehen, dass die Zahlungen nach Abschluss des Studiengangs eingestellt werden, da das BAfög- Amt die Ausbildung dann als abgeschlossen ansieht. Falls Sie danach weiter Rechtswissenschaft studieren möchten, müssten Sie sich also um eine andere Finanzierungsquelle bemühen. Hinweise zu Stipendien finden Sie hier.