Da der Kooperationsvertrag für Bachelorstudiengangs im englischen und deutschen Recht zwischen dem University College London und der Universität zu Köln in der Nachwirkung des Brexits bedauerlicherweise nicht verlängt werden konnte, konnten seit September 2023 keine weiteren Studierenden mehr für diesen deutsch-englischen Bachelorstudiengang angenommen werden. Der Studiengang wird als Auslaufstudiengang für die bis dahin zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitergeführt. Die Auslaufordnung können Sie hier einsehen.
Zu der Kooperation beider Universitäten im Rahmen des Erasmusprogramms siehe die Informationen hier (Link zum Erasmus)