Willkommen auf den Seiten des Bachelorstudiengangs im englischen und deutschen Recht !
Da der Kooperationsvertrag für das 2+2-Programm zwischen dem University College London und der Universität zu Köln bedauerlicherweise nicht weiter verlängert wurde, können ab sofort keine weiteren Studierenden mehr für den deutsch-englischen Bachelorstudiengang angenommen werden.
Das 3+1 Programm bleibt davon unberührt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: https://zib.jura.uni-koeln.de/erasmus-exchange-law-outgoings-studium-praktika/partneruniversitaeten-und-erfahrungsberichte/vereinigtes-koenigreich/university-college-london.
Stand: September 2023